Leistungserklärungen

DOP - Declaration of performance

Am 1. Juli 2013 wurde die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) durch die neue Bauprodukten-Verordnung (BauPVO) abgelöst. Sie gilt als europäische Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Ziel der Verordnung ist durch harmonisierte technische Spezifikationen EU-weit einheitliche Produkt- und Prüfstandards mit harmonisierten Leistungsangaben bei Bauprodukten zu erreichen. Die BauPVO unterscheidet sich insbesondere durch die Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von der bisherigen BPR. Der Hersteller eines Bauproduktes dokumentiert mit seiner Erklärung, dass er die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit den genannten Leistungen und die Einhaltung der zugehörigen europäischen Rechtsvorschriften übernimmt.

Jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst wird, muss ein CE-Kennzeichnen und eine Leistungserklärung haben. Gleiches gilt für Bauprodukte, für die eine Europäisch Technische Bewertung erteilt wurde.

 

Die CE-Kennzeichnung ist vor dem Inverkehrbringen des Bauproduktes auf dem Bauprodukt selbst oder auf einem daran befestigten Etikett gut sichtbar, leserlich und dauerhaft anzubringen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen anzubringen.

 

Wird ein CE-gekennzeichnetes Bauprodukt z. B. durch den Baustoff-Fachhandel auf dem Markt bereitgestellt, ist eine Abschrift der Leistungserklärung gedruckt oder in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Die Leistungserklärung ist vom Hersteller zu erstellen und dem Bauprodukt beizufügen, wenn das CE-gekennzeichnete Bauprodukt in Verkehr gebracht wird.


BSW - Breuer & Schmitz

Leistungserklärung der Firma Breuer & Schmitz zu den Produkten: 060-245/160, 060-246/160, 060-247/160, 060-248/160

Harmonisierte Norm: DIN EN 1935

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Leistungserklärung Haustürband VZXtra wood
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